AGB

 

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Gültigkeit der Bestimmungen

1.1. Für alle Rechtsgeschäfte mit uns sind die folgenden Bestimmungen maßgebend. Mit Annahme  der ersten Lieferung erkennt der Käufer die ausschließliche Gültigkeit unserer Bedingungen an, auch bei entgegenstehenden Wortlaut seiner Geschäftsbedingungen, es sei denn, dass schriftlich etwas anderes vereinbart ist.
Zusicherungen, Nebenabreden und Änderungen des Vertrages bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.


2. Angebote, Auftragsbestätigungen

2.1. Unsere Angebote sind freibleibend. An den Auftrag ist der Käufer 90 Tage gebunden. Nach Ablauf dieser 90 Tage kann der Käufer sich von der Bindung befreien, wenn er den Verkäufer schriftlich zur Bestätigung  des Auftrages auffordert und wenn der Auftrag nicht binnen 14 Tagen bestätigt wird. Solange eine solche Aufforderung vom Käufer nicht gestellt ist, bleibt die Bindung bestehen. Die Ablehnung des Auftrages erfolgt ebenfalls durch den Verkäufer. Die Vertreter des Verkäufers sind zur bindenden Annahme, Änderung oder Ablehnung des Auftrages nicht berechtigt.

2.2. Abbildungen und Angaben in den Katalogen und Prospekten sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.


3. Preise

3.1. Soweit eine längere Lieferfrist als 4 Monate ab Vertragsabschluss vereinbart ist, werden die zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preise berechnet; für Systemmaschinen gelten die bei Vertragsabschluss genannten Preise. Die Preise verstehen sich zuzüglich Verpackung und Versandkosten.

3.2. Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der gesetzlichen Höhe hinzu, außer es ist ausdrücklich inklusive MWSt. vermerkt.


4. Lieferfristen, höhere Gewalt, Gefahrenübergang

4.1. Vereinbarte Lieferfristen können nur bei Erfüllung der dem Käufer obliegenden Pflichten (z.B. vollständiger Beibringung etwaiger bereitzustellender Unterlagen, Leistung einer vereinbarten Zahlung) eingehalten werden.

4.2. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn wir bis zu Ihrem Ablauf die Ware versandt oder die Versandbereitschaft dem Käufer mitgeteilt haben.

4.3. Im übrigen sind wir berechtigt, die Lieferungen um die Dauer einer Behinderung aufzuschieben und wenn ein Fall höherer Gewalt vorliegt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Krieg, Aufruhr, Eingriffe von hoher Hand, Feuer, Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik oder Aussperrung, Rohstoff- oder Energiemangel, sowie Betriebs- oder Transportstörungen bei uns oder bei Vorlieferanten. Schadensersatzansprüche wegen nicht rechtzeitiger oder unterbliebener Lieferung sind ausgeschlossen.
4.4. Die Gefahr geht in allen Fällen mit Absendung der Ware auf den Käufer über.

 

5. Annahmeverzug des Käufers

5.1. Nimmt der Käufer die Ware nicht an, so sind wir berechtigt, nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer Nachfrist von 14 Tagen vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Im letzteren Fall können wir 15% des Kaufpreises ohne Nachweis als Entschädigung verlangen, sofern nicht nachweislich nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Wir behalten uns vor, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen.

5.2. Statt einer Geltendmachung dieser Rechte sind wir nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist berechtigt, anderweitig über die Ware zu verfügen und den Käufer mit angemessener verlängerter Frist zu beliefern.          

5.3. Der Käufer kommt nicht in Annahmeverzug, solange es an der Annahme der Ware durch höhere Gewalt gehindert ist.

5.4. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, sind wir berechtigt, ab Versandbereitschaft die Ware in Rechnung zu stellen.


6. Zahlungen

6.1. Alle Rechnungen sind zahlbar sofort nach Erhalt ohne jeden Abzug, außer es ist ausdrücklich anderes schriftlich im Auftrag vereinbart. Zahlungen gelten mit Gutschrift auf unserem Konto als bewirkt.

6.2. Die Aufrechnung ist nur mit unbestrittener oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Die Zurückbehaltung von Zahlungen durch den Käufer wegen Gegenansprüchen aus anderen Vertragsverhältnissen ist ausgeschlossen.


7. Eigentumsvorbehalt

7.1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur Bezahlung aller unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer unser Eigentum. Sie darf nur im ordnungsmäßigen Geschäftsgang entweder gegen Barzahlung oder unter Weitergabe des Eigentumsvorbehalts weiter veräußert werden. Der Käufer tritt hiermit im voraus bis zur völligen Tilgung aller unserer Forderungen gegen ihn aus Warenlieferungen oder sonstigen Leistungen die ihm aus der Veräußerung entstehenden Forderungen in voller Höhe mit allen Nebenrechte an uns ab. Der Käufer bleibt bis zum Einzug dieser Forderungen berechtigt, jedoch nur solange er seine Verpflichtungen uns gegenüber erfüllt. Eingezogene Beträge hat er sofort an uns abzuführen, soweit unsere Forderungen fällig sind.

7.2. Auf Verlangen des Käufers geben wir die uns nach den nachstehenden Bedingungen abgetretenen Forderungen frei, soweit ihr Betrag unsere zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.

7.3. Bei Beeinträchtigung unserer Eigentumsrechte durch Dritte, insbesondere bei Beschlagnahme oder Pfändung der Ware, hat unser Käufer sofort unter Übersendung der ihm verfügbaren Unterlagen (z.B. Pfändungsprotokoll) zu benachrichtigen und den Dritten auf unsere Eigentumsrechte hinzuweisen. Die uns durch die Rechtsbeeinträchtigung entstehenden Kosten werden dem Käufer belastet.

7.4. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist der Käufer nicht berechtigt, die gelieferte Ware zu verpfänden, zur Sicherung zu übereignen oder sonstwie außerhalb des ordnungsgemäßen Geschäftsgangs anderen Personen zu überlassen.

7.5. Der Käufer ist zur sachgemäßen Lagerung der uns gehörenden Ware und deren ordnungsgemäßer Versicherung verpflichtet.


8. Zahlungsverzug

8.1. Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen oder den sich aus dem Eigentumsvorbehalt ergebenden Verpflichtungen nicht nach, stellt er seine Zahlungen ein, wird über sein Vermögen das gerichtliche Vergleichs- oder Konkursverfahren eröffnet oder laufen Auskünfte ein, die erhebliche oder begründete Zweifel über seine Kreditfähigkeit aufkommen lassen, so wird unsere Gesamtforderung gegen ihn sofort fällig. Vom Eintritt des Verzugs an sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen.

8.2. Weiterhin sind wir bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug berechtigt, die in unserem Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zurückzuholen. Der Käufer ist in diesem Fall verpflichtet, die Waren an uns oder einen beauftragten Dritten herauszugeben. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts sowie die Pfändung der Ware durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern nicht das Abzahlungsgesetz etwa anderes bestimmt.

8.3. Auf unser Verlangen ist der Käufer ferner verpflichtet, uns ein Verzeichnis sämtlicher bei ihm vorhandenen Waren und eine Aufstellung der an uns abgetretenen Forderungen, welche die Namen und Adressen der Schuldner und die Höhe der Forderungen an uns enthalten muss, zu übermitteln. Außerdem hat der Käufer auf unser Verlangen den Schuldner die Forderungs-abtretungen anzuzeigen, wobei es uns freisteht, Anzeige auch von uns aus zu machen.


9. Gewährleistung

9.1. Wir verpflichten uns bei mangelhafter Lieferung oder Leistung sowie bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften nach unserer Wahl zur kostenlosen Nachbesserungen oder zum Ersatz der fehlerhaften Produkte.

9.2. Im übrigen gelten bezüglich der Gewährleistungspflicht die derzeit gültigen gesetzlichen Fristen und Bestimmungen. Etwaige offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb 8 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich zu melden

9.3. Bei Fehlschlag der Nachbesserung oder Ersatzlieferung (z.B. Unmöglichkeit, unangemessene Verzögerung) kann der Käufer in keinem Fall einen Schadensersatzanspruch geltend machen, sondern lediglich Herabsetzung oder Rückgängigmachung des Kaufvertrages verlangen.
Eine Ersatzleistung wird nicht gewährt bei Mängeln, die auf unsachgemäße Bedienung oder Handhabung, unterlassen oder unsachgemäße Wartung, Nichtbeachtung von Aufstellbedingungen, ungeeignete Schmiermittel, Transportschäden oder ungewöhnliche Einflüsse zurückzuführen sind. Der Anspruch auf Gewährleistung ist gleichfalls ausgeschlossen, wenn Reparaturen oder Veränderungen von nicht ausdrücklichen dazu autorisierter Stelle an der gelieferten Ware vorgenommen werden oder Teile oder Geräte eingebaut bzw. angeschlossen werden, die von uns oder vom Hersteller nicht zugelassen sind.


10. Haftungsschäden

10.1. Ausgeschlossen sind alle weitergehenden Ansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auf Ersatz von Schäden, die nicht an der gelieferten Ware selbst entstanden sind, außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von uns oder unseren Erfüllungsgehilfen.

10.2. Kann die gelieferte Ware durch schuldhafte Verletzung der uns obliegenden Nebenpflichten, z.B. durch unterlassene oder fehlerhafte Beratung oder Anleitung, vom Käufer nicht vertragsgemäß verwendet werden, so gelten für unsere Haftung unter Ausschluss weiterer Ansprüche die Bestimmungen unter Ziffer 9 entsprechend. Im übrigen haften wir bei Verletzung von Nebenpflichten oder unerlaubter Handlung nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.


11. Abtretungsverbot
Die Rechte des Käufers aus den mit uns getätigten Geschäften sind nicht übertragbar.


12. Datenschutz
Der Käufer ist damit einverstanden, dass seine uns im Rahmen der Geschäftsbeziehungen zugehenden personenbezogenen Daten in unserer EDV-Anlage gespeichert und automatisch verarbeitet werden.


13. Nichtigkeitsklausel
Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden nach Möglichkeit durch solche Bestimmungen ersetzt, die den angestrebten wirtschaftlichen Zweck weitgehend erreichen.


14. Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist ausschließlich Deggendorf.


 

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